Bezirksamt

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In Berlin versteht man unter dem Begriff Bezirksamt in der Regel die gesamte Bezirksverwaltung.

Dies ist aber falsch:

Das Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten, von denen einer zugleich zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt wird. (Bezirksverwaltungsgesetz § 34.1)

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