Jugendhilfeausschuss
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Der Jugendhilfeausschuss ist neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes und somit Bestandteil der öffentlichen Jugendhilfe. Ihm gehören Mitglieder der Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers (Bezirksverordnetenversammlung BVV) und Frauen und Männer, die von den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe und der Jugendverbände vorgeschlagen werden, an. Auf die Vertretungskörperschaften des öffentlichen Trägers entfallen 3/5 der Stimmen, auf die Vertreter der freien Träger 2/5 der Stimmen.
In Berlin sind als beratende Mitglieder vertreten (§ 35 Abs. 7 AG KJHG):
1. das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied (Bezirksstadtrat)
2. der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts
3. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
4. eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person
5. eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten
6. eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats
7. je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände
Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte erledigt, hat der Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Mit dieser verantwortlichen Beteiligung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachkräften der Jugendhilfe entsteht eine "Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt", die einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur ist. Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der Jugendamtsverwaltung.
